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Hast du ein verkehrssicheres Fahrrad?
Rad
Quelle: 
Allgäuer Zeitung 
26.07.2005 

Radfahrer, die Ordnungswidrigkeiten begehen, werden nachdem Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog bestraft.

Für Kinder gelten folgende Regeln:
  • bis zum vollendeten achten Lebensjahr muss der Gehweg benutzt werden.
  • von 8 bis 10 Jahren gilt die Entscheidung für eine Radweg- bzw. Fahrbahnbenutzung nur, wenn die Kinder sicher auf dem Rad sind oder unter Aufsicht Erwachsener stehen.
  • ab dem 10. Lebensjahr gelten die gleichen Regeln wie für alle anderen Verkehrsteilnehmer.

Unerlässlich für die Sicherheit der Kinder sind Fahrradhelme. Die Benutzung kann schwere Kopfverletzungen verhindern. Zudem sind bunte Helme besser sichtbar für andere Verkehrsteilnehmer.

 

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