Krankmeldung adg

Bei Erkrankung Ihres Kindes ist eine unverzügliche Verständigung der Schule durch die Erziehungsberechtigten notwendig. Bitte machen Sie dies täglich bis spätestens 7.45 Uhr über den Schulmanager. Im Ausnahmefall kann dies auch per Telefon geschehen. Sie erreichen uns telefonisch ab 7.15 Uhr unter der Nummer 09574/9436.
Bei auffälliger Häufung krankheitsbedingter Schulversäumnisse kann ein ärztliches Zeugnis verlangt werden, auch schon ab dem ersten Tag.
Die Lehrkräfte unserer Schule sind verpflichtet, bei unentschuldigtem Fehlen eines Kindes nach Unterrichtsbeginn sofort Nachforschungen über den Verbleib anzustellen. Dies geschieht zuerst durch telefonische Nachfrage im Elternhaus bzw. bei der Arbeitsstelle der Erziehungsberechtigten. Erst dann werden die entsprechenden Suchaktionen gestartet.
Denken Sie bitte daran, der Schule ihre eventuell geänderten Telefonnummern (auch Zweitrufnummer oder Notrufnummer) mitzuteilen.
Eine Beurlaubung vom Unterricht erlaubt die Volksschulordnung (VSO) nur in dringenden Ausnahmefällen. Hierzu ist ein persönlicher Antrag bei der Schulleitung notwendig.
Dringende Ausnahmefälle sind besondere persönliche Gründe wie Todesfall in der Familie, Wohnungswechsel oder die schwere Erkrankung eines Familienangehörigen.
Reise- und Urlaubstermine können nicht als dringende Ausnahmefälle anerkannt werden.
Auch Arzttermine sind keine Ausnahmefälle. Sollte es einmal (vor allem bei Fachärzten) gar nicht anders lösbar sein, geben Sie uns VORHER Bescheid und bringen Sie eine Bestätigung des Arztes mit, dass kein anderer Termin möglich ist.

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